(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab unserem Auslieferlager" vereinbart. Die Gefahr geht -auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung- auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager/Werk verlassen hat.
(2) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.